AGB ⁄ Impressum


1.
Unsere Transporte unterliegen den gesetzlichen Bedingungen des HGB (Frachtführer). Für Transporte innerhalb von Europa gelten die Bedingungen von CMR. Lufttransporte unterliegen den Bedingungen des Warschauer Abkommens. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn diese dem Auftraggeber schriftlich von uns bestätigt werden.


2.
Gegenstand eines Frachtauftrages ist die Beförderung eines Gutes an die Empfängeradresse. Es wird nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers an eine genau bezeichnete Person abgeliefert. Wird diese Person nicht angetroffen, werden wir trotzdem bemüht sein, die Sendung doch noch richtig zuzustellen. Hierdurch entstehende nachweislich zusätzliche Bearbeitungszeiten werden berechnet. Ansonsten Auslieferung an die vom Auftraggeber (Versender) angegebene Firmenadresse (Wareneingang). Abgeliefert wird in der Regel an angetroffene Personen, die sich für die Annahme einer Sendung zuständig erklären. Wird die Annahme einer Sendung ausdrücklich verweigert, so wird weitere Weisungen vom Absender eingeholt.


3.
Im Schadensfalle ist bei offensichtlichen Mängeln sofort eine Anzeige mit hinreichend deutlich gekennzeichnetem Schaden abzugeben (HGB §438). Einhaltungen bestimmter Liefertermine sind nur verpflichtend, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart werden. Fehlende oder mangelhafte Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf unmittelbar beeinflussen, entbinden von einer Lieferterminzusage.


4.
Die Art des Transportmittels bestimmt der Frachtführer. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel es gestatten.


5.
Die Höhe des Frachtpreises richtet sich nach dem gültigen Preisen oder nach dem Preis, welcher vorher mit dem Frachtführer und dem Versender ausgemacht wurden. Die Beträge sind Nettopreise. Im Frachtpreis sind bis zu zwanzig Minuten für die Beladung und bis zu zwanzig Minuten für die Entladung enthalten. Zusätzliche Wartezeiten können mit dreißig Euro für die angefangene Stunde berechnet werden. Die von uns gestellten Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Rechnungsempfänger auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1. Mahnung) nicht, kann für jede folgende Mahnung eine Gebühr von 10 € sowie 4% Zinsen über dem Diskontsatz der Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt unberührt.


6.
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Ablieferung innerhalb von Deutschland ist abweichend von HGB § 431 Abs. 1 unabhängig vom Gewicht einer Sendung auf einen Betrag von 5.000,- € beschränkt. Hingegen die Haftung für Verlust oder Beschädigung nach CMR und dem Warschauer Abkommen richtet sich ausschließlich nach dem Gewicht einer Sendung, falls deren Wert höher ist als die rechnerische, gewichtsabhängige Haftung. Haftung sowie Vermögensschäden gemäß CMR und Warschauer Abkommen sind auf 5.000,- € beschränkt. Transporte gemäß CMR und Warschauer Abkommen mit höheren Werten als der gewichtsabhängigen Haftung bzw. deren o.g. Begrenzung sowie innerdeutsche Transporte nach HGB mit höheren Werten als 5.000,- € werden ausdrücklich abgelehnt. Bestehende oder eingedeckte Warentransportversicherungen ermöglichen einen Transport durch den Frachtführer


7.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein sollten, so werden die anderen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.


8.
Die Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist 47198 Duisburg. Für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtsstand Duisburg vereinbart


9.
Ziff. 6.6. DIN EN ISO 12522-1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§ 415 HGB, 346 ff BGB ersetzt.


HGB §438 Schadensanzeige

1.
Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen

2.
Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.

3.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.

4.
Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Rechtliches
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Impressum
Angaben gem. § 5 TMG:
Thomas Hüfing
Am Sandberg 20
47198 Duisburg
Kontaktaufnahme:
Telefon: 02066-33207
E-Mail: thomas@kds-huefing.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 258501580

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