AGB ⁄ Impressum
1.
Unsere Transporte unterliegen den gesetzlichen Bedingungen des HGB
(Frachtführer). Für Transporte innerhalb von Europa gelten die Bedingungen
von CMR. Lufttransporte unterliegen den Bedingungen des Warschauer
Abkommens. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen haben nur
Gültigkeit, wenn diese dem Auftraggeber schriftlich von uns bestätigt werden.
2.
Gegenstand eines Frachtauftrages ist die Beförderung eines Gutes an die
Empfängeradresse. Es wird nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers
an eine genau bezeichnete Person abgeliefert. Wird diese Person nicht
angetroffen, werden wir trotzdem bemüht sein, die Sendung doch noch richtig
zuzustellen. Hierdurch entstehende nachweislich zusätzliche
Bearbeitungszeiten werden berechnet. Ansonsten Auslieferung an die vom
Auftraggeber (Versender) angegebene Firmenadresse (Wareneingang).
Abgeliefert wird in der Regel an angetroffene Personen, die sich für die
Annahme einer Sendung zuständig erklären. Wird die Annahme einer Sendung
ausdrücklich verweigert, so wird weitere Weisungen vom
Absender eingeholt.
3.
Im Schadensfalle ist bei offensichtlichen Mängeln sofort eine Anzeige mit
hinreichend deutlich gekennzeichnetem Schaden abzugeben (HGB §438).
Einhaltungen bestimmter Liefertermine sind nur verpflichtend, wenn sie vorher
ausdrücklich vereinbart werden. Fehlende oder mangelhafte Dokumentation bei
der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf
unmittelbar beeinflussen, entbinden von einer
Lieferterminzusage.
4.
Die Art des Transportmittels bestimmt der Frachtführer. Die Übernahme und
Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald die Verkehrslage und die
Disposition der einzelnen Transportmittel es gestatten.
5.
Die Höhe des Frachtpreises richtet sich nach dem gültigen Preisen oder nach dem Preis, welcher vorher mit dem Frachtführer und
dem Versender ausgemacht wurden. Die Beträge sind Nettopreise. Im
Frachtpreis sind bis zu zwanzig Minuten für die Beladung und bis zu zwanzig
Minuten für die Entladung enthalten. Zusätzliche Wartezeiten können mit dreißig Euro für die angefangene Stunde berechnet werden.
Die von uns gestellten Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Zahlt der
Rechnungsempfänger auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1.
Mahnung) nicht, kann für jede folgende Mahnung eine
Gebühr von 10 € sowie 4% Zinsen über dem Diskontsatz der Bundesbank
verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt
unberührt.
6.
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen
Abholung und Ablieferung innerhalb von Deutschland ist abweichend von
HGB § 431 Abs. 1 unabhängig vom Gewicht einer Sendung auf einen Betrag
von 5.000,- € beschränkt. Hingegen die Haftung für Verlust oder
Beschädigung nach CMR und dem Warschauer Abkommen richtet sich
ausschließlich nach dem Gewicht einer Sendung, falls deren Wert höher ist
als die rechnerische, gewichtsabhängige Haftung. Haftung sowie
Vermögensschäden gemäß CMR und Warschauer Abkommen sind auf
5.000,- € beschränkt. Transporte gemäß CMR und Warschauer Abkommen
mit höheren Werten als der gewichtsabhängigen Haftung bzw. deren o.g.
Begrenzung sowie innerdeutsche Transporte nach HGB mit höheren Werten
als 5.000,- € werden ausdrücklich abgelehnt.
Bestehende oder eingedeckte
Warentransportversicherungen ermöglichen einen Transport durch den Frachtführer
7.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein sollten, so werden die
anderen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Eine ungültige oder
unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
8.
Die Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist
47198 Duisburg. Für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der
Gerichtsstand Duisburg vereinbart
9.
Ziff. 6.6. DIN EN ISO 12522-1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§ 415 HGB, 346 ff BGB ersetzt.
HGB §438 Schadensanzeige
1.
Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und
zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder
Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird
vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist.
Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen
2.
Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die
Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von fünf
Werktagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
3.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der
Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb
von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
4.
Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Rechtliches
Mit Ihrer Auftragsvergabe
akzeptieren Sie unsere AGB.
Impressum
Angaben gem. § 5 TMG:
Thomas Hüfing
Am Sandberg 20
47198 Duisburg
Kontaktaufnahme:
Telefon: 02066-33207
E-Mail: thomas@kds-huefing.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 258501580
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